ADR-Card für Gefahrguttransporte
Unternehmen, die kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte durchführen, benötigen entsprechend qualifiziertes Fahrpersonal. Fahrerinnen und Fahrer müssen die vorgeschriebene ADR-Schulungsbescheinigung – häufig ADR-Schein oder ADR-Card genannt – besitzen, wenn sie Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge auf der Straße befördern.
Wer noch keine ADR-Card besitzt, beginnt mit einem ADR-Basiskurs. Eine vorhandene Bescheinigung kann durch eine Auffrischungsschulung verlängert werden. Die Verlängerung muss abgeschlossen werden, solange die bisherige ADR-Card noch gültig ist.
Welcher Kurs ist der richtige?
Schulungsorte und Organisation
Die ausgeschriebenen Kurse finden in den Schulungsräumen in Bensheim statt. Wenn ein anderer bestätigter Schulungsort gilt, wird die genaue Anschrift mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt. Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung die Teilnahmebedingungen und die Gültigkeit einer vorhandenen ADR-Card.