Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und denen entsprechende Pflichten zugewiesen sind, müssen grundsätzlich prüfen, ob sie einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung enthält daneben Ausnahmen, die im Einzelfall zu bewerten sind.
Gefahrgutbeauftragte beraten das Unternehmen, überwachen die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und wirken darauf hin, Risiken bei der Beförderung gefährlicher Güter zu vermeiden. Sie stehen dabei zwischen Unternehmensleitung, beauftragten Personen und den Beschäftigten. Die Funktion kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch durch eine externe Person wahrgenommen werden.
Grundlehrgang für den Verkehrsträger Straße
GM Büro bietet die Ausbildung für den Verkehrsträger Straße als Grundlehrgang mit 30 Unterrichtseinheiten an. Die Schulung verteilt sich auf 3,5 Schulungstage. Sie vermittelt die erforderlichen Rechtsgrundlagen, Verantwortlichkeiten und praktischen Zusammenhänge und bereitet auf die Prüfung vor der IHK vor.
Für Erstabsolventinnen und Erstabsolventen kann zusätzlich eine gesonderte Prüfungsvorbereitung vereinbart werden. Dabei werden der Umgang mit dem Regelwerk, typische Aufgabenstellungen und die strukturierte Bearbeitung von Prüfungsfragen geübt.
Verlängerung des Schulungsnachweises
Der Schulungsnachweis gilt fünf Jahre. Für eine Verlängerung ist innerhalb der vorgesehenen Frist eine Prüfung zu bestehen. GM Büro bietet dafür eine Auffrischung und Prüfungsvorbereitung an. Vor der Buchung sollten Gültigkeitsdatum, Verkehrsträger und vorhandene Nachweise geprüft werden.
Schulungsinhalte
- Aufbau und Anwendung der gefahrgutrechtlichen Regelwerke;
- Pflichten und Verantwortlichkeiten der Beteiligten;
- Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation;
- Beförderungsdurchführung, Fahrzeuganforderungen und Ausrüstung;
- Überwachung, Beratung, Jahresbericht und Ereignisberichte;
- Arbeit mit dem Regelwerk und Vorbereitung auf die IHK-Prüfung.
Nach § 5 GbV umfasst die Schulung bei einem Verkehrsträger mindestens 22 Stunden und 30 Minuten. Der hier angebotene Lehrgang ist als 30 Unterrichtseinheiten über 3,5 Tage beschrieben. Teilnahme- und Prüfungsdetails werden vor der Buchung bestätigt.