Unterweisung für Personen mit Gefahrgutaufgaben
Beschäftigte, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter betrifft, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Funktion unterwiesen sein. Das gilt nicht nur für Fahrerinnen und Fahrer. Auch Personen in Büro, Lager, Versand, Disposition, Verpackung, Be- und Entladung oder Dokumentation können in Gefahrgutprozesse eingebunden sein.
Die Schulung nach Kapitel 1.3 ADR vermittelt die Anforderungen, die für die konkrete Tätigkeit relevant sind. Sie ersetzt keine ADR-Fahrerschulung und keine Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten.
Inhalte der Schulung
Die Unterweisung wird an Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Teilnehmenden angepasst. Typische Bestandteile sind:
- allgemeine Einführung in das Gefahrgutrecht und die Beteiligtenpflichten;
- Gefahrklassen, Kennzeichnung, Bezettelung und Verpackungskennzeichen;
- Beförderungspapiere und weitere erforderliche Dokumentation;
- Aufgaben bei Verpackung, Versand, Verladung, Beförderung und Entladung;
- Freistellungen und Grenzen, soweit sie für die jeweilige Tätigkeit relevant sind;
- Sicherheitsunterweisung, Gefahrenbewusstsein und Verhalten bei Zwischenfällen;
- betriebliche Beispiele und offene Fachfragen.
Vor Aufnahme der Tätigkeit und bei Änderungen
Die erforderliche Unterweisung soll erfolgen, bevor Beschäftigte eigenverantwortlich entsprechende Aufgaben übernehmen. Das Wissen ist bei Änderungen der Vorschriften und in angemessenen Abständen zu ergänzen. Unternehmen müssen die Unterweisung nachvollziehbar dokumentieren.
Online, in Präsenz oder als Inhouse-Schulung
Die Schulung kann als Live-Online-Termin über Microsoft Teams oder nach Vereinbarung als betriebsbezogene Schulung durchgeführt werden. Für Inhouse-Termine werden Tätigkeiten, Verkehrsträger, Teilnehmerzahl und gewünschte Schwerpunkte vorab abgestimmt.
Fachlicher Bezug: Kapitel 1.3 ADR unterscheidet eine allgemeine, aufgabenbezogene und sicherheitsbezogene Unterweisung. Der konkrete Umfang richtet sich nach Funktion und Verantwortung der jeweiligen Person.